Kanadisches Gericht ordnet Rückführung von IS-Mitgliedern an


Die kanadische Regierung will in Nordostsyrien internierte Frauen und Kinder zurückführen. Das Bundesgericht hat die Regierung jetzt angewiesen, auch vier inhaftierte IS-Männer zurückzuholen.

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Das kanadische Bundesgericht hat die Regierung angewiesen, vier in der Autonomieregion Nord- und Ostsyrien internierte Kanadier zurückzuführen. Bei den Männern handelt es sich um Dschihadisten, die von den Demokratischen Kräften Syriens (QSD) verhaftet wurden. Der Gerichtsbeschluss geht auf ein Ersuchen von Familienangehörigen von 23 kanadischen Staatsangehörigen bzw. Müttern kanadischer Kinder zurück, die sich seit Jahren in Gefängnissen oder Internierungslagern in Nordostsyrien befinden.

Die kanadische Regierung hatte am Donnerstag zugesagt, die Rückführung von 19 Frauen und Kindern voranzutreiben. Das Bundesgericht argumentierte, dass die Haftbedingungen der Männer noch schlechter als die der in Lagern untergebrachten Frauen und Kinder sei. Zudem sei keiner der Männer bisher angeklagt oder verurteilt worden und die Regierung habe keine Beweise dafür vorgelegt, dass sie an terroristischen Aktivitäten beteiligt waren.

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