Natrium-Pentobarbital für ein würdevolles Ende


hpd.de

Harald Mayer kämpft seit vielen Jahren dafür, selbstbestimmt sterben zu dürfen. Foto: ©privat

2017 hatten die Kläger beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte Anträge auf Erteilung einer Erlaubnis zum Erwerb des Betäubungsmittels Natrium-Pentobarbital zum Zweck der Selbsttötung nach dem Betäubungsmittelgesetz gestellt. Nach der Ablehnung 2018 zogen die Kläger vor Gericht. Doch ihre Klagen, zunächst vor dem Verwaltungsgericht Köln (Urteile vom 24. November 2020) und anschließend vor dem Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen in Münster (Urteile vom 2. Februar 2022), blieben ohne Erfolg. Wegen grundsätzlicher Bedeutung ließ das Oberverwaltungsgericht die Verfahren jedoch zur Revision zu, so dass die Kläger ihr Begehren vor dem Bundesverwaltungsgericht weiterverfolgen konnten, das am morgigen Donnerstag in der Sache verhandelt.

Einer der Kläger ist Harald Mayer. Der ehemalige Feuerwehrmann ist an Multipler Sklerose (MS) erkrankt, seit Jahren vom Hals abwärts gelähmt und benötigt eine Rund-um-die-Uhr-Betreuung bei allen Dingen des Lebens. Diese ständige Abhängigkeit empfindet Mayer als schwer zu ertragen. „In all den Jahren dieser Tortur hat sich bei mir der Gedanke manifestiert, dass ich einen Notausgang brauche, wenn ich die Schmerzen und das Leid, welches die Krankheit mit sich bringt, nicht mehr aushalten will. Deshalb möchte ich das Medikament Natrium-Pentobarbital erhalten, um meinem Leben zu meinen Bedingungen ein würdevolles Ende bereiten zu können, und zwar bevor mich die Krankheit bei vollem Bewusstsein zu Tode foltert. Das ist die Hoffnung, die ich habe, dass ich das nicht bis zum bitteren Ende durchziehen muss. Ich möchte selbstbestimmt, ohne Leiden und in Würde aus dem Leben treten“, schreibt Mayer auf seiner Webseite sterbe-human.de.

weiterlesen