Correctiv kontert vor Gericht


Harald Staun | Frankfurter Allgemeine Zeitung

Was wurde auf dem Treffen im „Landhaus Adlon“ gesagt? Vor Gericht bestätigt Correctiv jetzt seine Berichterstattung. Bild: EPA

Die Recherchen des Medienunternehmens Correctiv über das Geheimtreffen in Potsdam beschäftigen seit Kurzem die Gerichte: Vergangene Woche reichte der Staatsrechtler Ulrich Vosgerau, der an dem Treffen teilgenommen hatte, am Landgericht Hamburg einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung ein, der durch eidesstattliche Erklärungen sechs weiterer Teilnehmer bekräftigt wurde. Darin bestreiten diese mehrere Details der Correctiv-Schilderungen, insbesondere die Behauptung, dass auf dem Treffen über die Ausweisung von Staatsbürgern mit deutschem Pass gesprochen worden sei.

Nun wehrt sich Correctiv gegen die Unterlassungsforderung und legt ebenfalls sieben eidesstattliche Erklärungen vor. Darin versichern die Mitarbeiter von Correctiv, unter anderem Chefredakteur Justus von Daniels, Reporter und Faktenchecker, mit ähnlichem Wortlaut, dass sie „Zugang zu allen Quellen der Recherche“ hätten und aus ihrer „journalistischen Sicht gesichert“ sei, „dass diese Quellen den im Artikel geschilderten Inhalt der Veranstaltung richtig wiedergeben“. Im Einzelnen bestätigen sie Passagen aus dem zentralen Vortrag des Identitären Martin Sellner, in denen er den Plan vorgestellt habe, einen „Bevölkerungsaustausch“ zu stoppen und „die Ansiedlung von Ausländern rückabzuwickeln“. Dabei habe er explizit auch „nicht assimilierte Staatsbürger“ erwähnt, die „aus seiner Sicht das größte ‚Problem‘“ seien.

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