Klage gegen den BND: Wie geheim darf ein Geheimdienst sein?


Christoph Koopmann | Süddeutsche Zeitung

Die Zentrale des Bundesnachrichtendienstes in der Chausseestraße in Berlin. (Foto: Michael Kappeler/DPA)

Wenn der BND Terroristen in Mali überwacht oder Offiziere in Russland, dann schweigt er darüber. Der handelsübliche Geheimdienst trägt einen ganz wesentlichen Teil seiner Arbeitsweise schließlich schon im Namen: dass er im Geheimen agiert. Nur müssen sich die deutschen Agenten auch beim Ausspähen an Gesetze halten. Und sie müssen das überprüfen lassen. Das tun sie aber offenbar eher ungern.

Dem Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) geht die Geheimniskrämerei des Bundesnachrichtendienstes jetzt zu weit. Die Bonner Behörde mit mehr als 300 Bediensteten greift deshalb zu einem drastischen Mittel: Sie verklagt den BND am Bundesverwaltungsgericht, wie sie am Donnerstag mitteilte. Es ist in der 46-jährigen Geschichte des BfDI die erste Klage überhaupt gegen eine andere Bundesbehörde. Was nach einer Verwaltungsposse klingen mag, führt zu einer grundsätzlichen Frage: Wie geheim darf ein Geheimdienst im Rechtsstaat eigentlich arbeiten? Fragen und Antworten.

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