Wie privat sind poli­ti­sche Ver­an­stal­tungen?


Tanja Podolski | Legal Tribune Online

Simone Baum mit Leibwächter und Anwalt Rainer Thesen (re.). Foto: picture alliance/dpa | Rolf Vennenbernd.

Darf die Stadt Köln einer Angestellten kündigen, weil diese an einem Treffen von Rechtsextremen teilgenommen hat? Die Frage hatte am Mittwoch das Arbeitsgericht (ArbG) Köln zu verhandeln. Denn so erging es Simone Baum. Die 64-Jährige hat im November 2023 am Potsdamer Treffen teilgenommen. Dort haben nach einer Recherche des Netzwerks Correctiv radikale Rechte über einen Masterplan für Deutschland gesprochen. Als die Stadt davon erfuhr, erhielt Baum diverse Kündigungen. Die Frau wollte diese nicht hinnehmen und erhob Kündigungsschutzklage (Az. 17 Ca 543/24). Der Gütetermin Mitte Februar blieb erfolglos.

Die Frau aus Engelskirchen im Regierungsbezirk Köln ist seit 2000 bei der Stadt beschäftigt, ist inzwischen EG 12 eingestuft, das bedeutet einen Nettoverdienst von 4.112 Euro. Wegen ihrer langen Beschäftigungsdauer als Angestellte in verschiedenen Positionen bei der Stadt Köln kann sie nicht mehr mit einer ordentlichen Kündigung aus dem Arbeitsverhältnis entfernt werden. Die Stadt sprach daher – unter Beteiligung von Personalrat und Gleichstellungsbeauftragter – einige sogenannte Verdachts- und Tatkündigungen aus.

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