Ein vom Angeklagten gedrehtes Propagandavideo findet Eingang in den Prozess: Darin macht Björn Höcke deutlich, was er von Gewaltenteilung hält.
Gareth Joswig | taz
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Die AfD nennt sich gerne „Rechtsstaatspartei“. Wie viel der Thüringer Landeschef Björn Höcke tatsächlich von Gewaltenteilung hält, machte er bereits kurz vor Beginn des zweiten Verhandlungstages am Mittwoch in Halle deutlich. Angeklagt ist der stramme Rechtsausleger wegen der wiederholten Verwendung der SA-Parole „Alles für Deutschland“. In einem Telegramvideo nannte er den Prozess einen „politischen Schauprozess“. Und er drohte der Justiz
Den Paragrafen 86a zum Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen, der nicht nur die SA-Parole „Alles für Deutschland“ verbietet, sondern auch den Hitlergruß oder „Heil Hitler“-Rufe, nannte Höcke einen „Maulkorb-Paragrafen“, die „uns als Oppositionelle mehr oder weniger den Einsatz für dieses Land unmöglich machen.“