Kirche erteilt Hausverbot—Obskure Religiotie


Bild: pipeline.de
Das Bistum Münster erteilte der Lehrerin im Nachklang einer juristischen Auseinandersetzung ein Hausverbot – für „alle Einrichtungen“, wie es in dem Schreiben ausdrücklich hieß. Also auch für Kirchen? Durfte die Münsteranerin also nicht zum Abitur-Gottesdienst ihres Sohnes?

Von Jürgen GrimmeltWestfälische Nachrichten

Der junge Mann hatte allen Grund zu feiern. Das Abitur war geschafft; die Schullaufbahn erfolgreich abgeschlossen; ein wichtiger Lebensabschnitt beendet. Am gestrigen Freitag war die Entlass-Feier. Ein Moment, den er genießen wollte: zusammen mit seiner Familie, zusammen mit seiner Mutter. Feierliche Reden, Musik, Ausgabe der Zeugnisse und natürlich der ökumenische Gottesdienst, der am Anfang dieses Tages stand. Eine Selbstverständlichkeit. Nicht so für die münsterische Familie. Denn die Mutter war vom Bistum Münster mit einem umfassenden Hausverbot belegt worden. Es galt für „alle Einrichtungen“. Also auch für alle katholischen Kirchen? Durfte die Frau also nicht am Abitur-Gottesdienst ihres Sohnes teilnehmen? Sie durfte, aber das erfuhr sie erst einen Tag zuvor.

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4 Comments

  1. Wohl keines der RKK Dogmen, noch eine Enzyklien eines all-wissenden Popanz gibt in Bezug auf Relalität und Logik irgendeinen Sinn. Es sind irre Wahnvosrstellungen wie die Zeugung durch Ohrensex von Menchen, denen in früher Kindheit per „Brainwash“ das Denken abgewöhnt wurde

    Wer folglich in einer RKK Stellungnahme oder Anordnung einen Sinn erwartet, dem ist nicht zu helfen

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  2. Sie wissen nichts von den Hintergründen des Hausverbots aber Sie urteilen schon: Grober Unfug!

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    1. @Martin Wißmann, ich nenn das „feinen Fug“. 🙂
      Mir ist es völlig egal, was kirchliche Einrichtungen mit ihren Mitarbeitern so alles anstellen und die Gläubigen immer noch nicht verstanden haben, was da eigentlich, in ihrer Parallelwelt, passiert. Diese Selbstverwaltungsrechte sind immerhin grundgesetzlich abgesichert.
      Lustig finde ich, dass eine Katholikin quasi, durch ein „Hausverbot“ für alle Einrichtungen annimmt, exkommuniziert zu sein. Denn wenn das Hausverbot auch auf die Einrichtung „Kirche“ gegolten hätte, wäre das genau ihr Status gewesen.

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