Kopftuch und kübelweise Häme gegen die Kirche


Der Leipziger Thomaspfarrer i.R. Christian Wolff Foto: Privat
Soll man sich als Kirchenmitglied über das Urteil des Bundesarbeitsgerichtes Erfurt in Sachen einer Kopftuch tragenden muslimischen Krankenschwester freuen? Diese hatte in einem evangelischen Krankenhaus in Bochum gearbeitet. Ihr wurde gekündigt, weil sie beim Dienst ein Kopftuch bzw. eine Kopfbedeckung tragen wollte.

Von Pfarrer (i.R.) Christian WolffLeipziger Internet Zeitung

Nach dem Erfurter Urteil vom vergangenen Mittwoch dürfen aber kirchliche Einrichtungen ihren Mitarbeiterinnen das Tragen eines Kopftuchs verbieten, wenn damit ein religiöses Bekenntnis verbunden ist.
In zwei Vorinstanzen wurde in dem Fall unterschiedlich geurteilt: Einmal bekam die Krankenschwester Recht, die sich auf die Religionsfreiheit berief. In zweiter Instanz wurde dem Krankenhausträger vom Landesarbeitsgericht zugestanden, von seinen nichtchristlichen Mitarbeitern zu verlangen, dass sie sich am Arbeitsplatz religiös neutral verhalten.Nun hat das Bundesarbeitsgericht den Fall an das Landesarbeitsgericht in Hamm zurückverwiesen. So kann es durchaus sein, dass es doch noch zu einem Urteil kommt, dass der Krankenschwester die Arbeit im evangelischen Krankenhaus ermöglicht – dann nämlich, wenn der Arbeitsplatz als nicht öffentlichkeitswirksam gewertet wird.

Unabhängig von der juristischen Auseinandersetzung steht die Frage an: Tun wir uns als Kirche wirklich einen Gefallen, wenn wir zwar Menschen muslimischen Glaubens einstellen, ihnen aber ihre religiösen Lebensäußerungen wie das Tragen einer Kopfbedeckung am Arbeitsplatz verbieten? Welcher Schaden kann denn dadurch der Kirche entstehen? Als ich Ende Mai und Anfang Juli im katholischen St. Elisabethkrankenhaus Leipzig lag, wurde ich u.a. von einem muslimischen Pfleger aus dem Iran betreut.

3 Comments

  1. > In zweiter Instanz wurde dem Krankenhausträger vom Landesarbeitsgericht zugestanden, von seinen nichtchristlichen Mitarbeitern zu verlangen, dass sie sich am Arbeitsplatz religiös neutral verhalten.

    „… von seinen nichtchristlichen Arbeitnehmern zu verlangen …“
    Die christlichen Mitarbeiter dürfen und sollen allerdings missionarisch tätig sein. Geht’s eigentlich noch?

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