Die Verordnung greife zwar in die Berufsfreiheit ein, dies sei aus Gründen des Gemeinwohls aber gerechtfertigt, entschied das Gericht.
Die Entfernung von Tätowierungen mittels Laser darf nur noch von Ärzten vorgenommen werden. Darauf hat das Düsseldorfer Verwaltungsgericht am Freitag hingewiesen. Seit Jahresbeginn dürften Heilpraktiker nicht mehr zum Laser greifen, um Tattoos zu tilgen.
Ein Unternehmen, das entsprechende Behandlungen weiter anbieten wollte, hatte gegen dieses Verbot vergeblich einen Eilantrag gestellt. Das Unternehmen habe keinen Anspruch darauf, die Behandlungen weiter von Heilpraktikern durchführen zu lassen, befand das Gericht. Die Verordnung greife zwar in die Berufsfreiheit ein, dies sei aus Gründen des Gemeinwohls aber gerechtfertigt.