Söders Kreuzerlass kommt vors Bundesverwaltungsgericht


Süddeutsche Zeitung

Den sogenannten Kreuzerlass hatte Ministerpräsident Markus Söder 2018 eingeführt. (Foto: Peter Kneffel/dpa)

Der umstrittene Kreuzerlass von Bayerns Ministerpräsident Markus Söder (CSU) wird zum Fall für das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig. Dort soll in der kommenden Woche (14. Dezember) über die Vorschrift verhandelt werden, laut der seit 2018 in jedem staatlichen Gebäude in Bayern ein Kreuz hängen muss. Das geht es aus der Vorschau des Gerichts hervor. Der religionskritische Bund für Geistesfreiheit (bfg) hatte gegen die Regelung geklagt – und im Sommer vergangenen Jahres vor dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof eine Niederlage kassiert. Auch er verwies am Mittwoch auf die bevorstehende Verhandlung.

Im April 2018 hatte das bayerische Kabinett auf Initiative des damals frisch zum Ministerpräsidenten aufgestiegenen Söder den Kreuzerlass beschlossen. Trotz heftiger Kritik – sogar von den Kirchen, die ihm vorwarfen, das christliche Symbol für Wahlkampfzwecke zu missbrauchen – trat er im Juni 2018 in Kraft. In Paragraf 28 der Geschäftsordnung für die Behörden des Freistaats heißt es seither: „Im Eingangsbereich eines jeden Dienstgebäudes ist als Ausdruck der geschichtlichen und kulturellen Prägung Bayerns gut sichtbar ein Kreuz anzubringen.“

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