Eigentlich sollte die Aufhebung des alten preußischen Kirchenvorstandsrecht durch den NRW-Landtag nur eine Formsache sein. Nun kommt es überraschend anders: Es soll doch Expertenanhörungen geben. Ist eine kritische Stellungnahme der Grund dafür?
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Überraschende Entwicklung bei der Reform des nordrhein-westfälischen Kirchenvorstandsrechts: Der nordrhein-westfälische Landtag hat die eigentlich zum Monatsende geplante Abschaffung des alten preußischen Vermögensverwaltungsgesetzes zugunsten kirchlicher Regelungen verschoben und eine Expertenanhörung angesetzt. Das teilten am Freitag die fünf nordrhein-westfälischen Bistümer mit. Bisher galt die Abschaffung des immer noch geltenden Gesetzes von 1924 als reine Formsache. Zum 1. Juli hätten kirchliche Gesetze zur Regelung der Kirchenvorstände in Kraft treten sollen. Laut den Bistümern verschiebt sich der Start der diözesanen Kirchlichen Vermögensverwaltungsgesetze (KVVG) auf Oktober oder November. Auf Anfrage von katholisch.de teilte die Landtagsverwaltung mit, dass die Anhörung voraussichtlich in der Hauptausschusssitzung am 5. September stattfinden mit. Die für Herbst 2025 angesetzten Kirchenvorstandswahlen seien durch die neuen Entwicklungen aber nicht beeinträchtigt.
Auch die Hintergründe für die neu angesetzte Expertenanhörung sind noch nicht bekannt. Eine Online-Petition an den Landtag, mit der Kritiker einen Stopp der Reform fordern, hat bisher lediglich gut 1.300 Unterschriften. Ende Mai hatte der Landtag eine Stellungnahme des pensionierten Staatssekretärs Günter Winands veröffentlicht, in der er massive Zweifel an der Argumentation der Regierungsfraktionen äußerte.