Ärzte und Sexualberater bemängeln Beschneidungsgesetz


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Ältere Kinder sollen besser über „mögliche Einschränkungen der sexuellen Erlebnisfähigkeit“ aufgeklärt werden

Von Peter MühlbauerTELEPOLIS

Am 12. Dezember 2012 verabschiedete der Bundestag nach einem kontrovers diskutierten Urteil des Landgerichts Köln einen neuen Paragrafen [1631d http://dejure.org/gesetze/BGB/1631d.html%5D, der im Bürgerlichen Gesetzbuch regelt, dass die elterliche Personensorge „auch das Recht [umfasst], in eine medizinisch nicht erforderliche Beschneidung des nicht einsichts- und urteilsfähigen männlichen Kindes einzuwilligen, wenn diese nach den Regeln der ärztlichen Kunst durchgeführt werden soll“.

Ärzte stellen diesem neuen Gesetz ein Jahr später ein schlechtes Zeugnis aus: Auf einer gemeinsamen Pressekonferenz der Pressekonferenz der Deutschen Akademie für Kinder- und Jugendmedizin (DAKJ), des Berufsverbandes der Kinder- und Jugendärzte (BVKJ), der Deutschen Gesellschaft für Kinderchirurgie (DGKCH) und mehrerer anderer Organisationen kritisierte der Kinderarztsprecher Ulrich Fegeler, dass Absatz 2 des neuen Paragrafen in den ersten sechs Monaten nach der Geburt auch religiösen Zeremonienmeistern, die keine ausgebildeten Ärzte sind, Beschneidungen erlaubt, obwohl diese kein „simpler Schnitt“, sondern ein „hochpräziser Eingriff“ seien.

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