Missbrauchsgesetz verzögert sich: Nachlässigkeit und Ignoranz


Simone Schmollack | taz

Eine Hotline gibt es, aber immer noch kein Gesetz Foto: Rolf Zoellner/epd/imago

Im Spätherbst vor drei Jahren hatten viele Betroffene die Hoffnung, dass sich für sie manches zum Positiven wendet, zumindest politisch. Denn die Ampelregierung hatte sich in ihren Koalitionsvertrag ein Gesetz geschrieben, das sexuelle Gewalt gegen Kinder stärker im Blick hat. Das sogenannte UBSKM-Gesetz, abgeleitet von der Stelle der Unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs, sollte fest verankert und damit ein/e Missbrauchsbeauftragte/r dauerhaft installiert werden.

Doch nun scheint es, als sei die Hoffnung verfrüht gewesen. Seit der Referentenentwurf Anfang April 2024 die erste parlamentarische Hürde nahm, ist nichts mehr passiert. Bis vor einem Monat konnten sich Länder und Verbände zum Papier äußern, am Mittwoch sollte es zum Regierungsentwurf werden. Doch der Termin fiel aus – und wurde auf den 5. Juni verschoben.

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