Juristentag debattiert Klitorisvorhautbeschneidung


beschneidung

Ein Thesenpapier und ein eine Thesenverkürzung

Von Peter MühlbauerTELEPOLIS

Diese Woche treffen sich Rechtswissenschaftler aus der gesamten Bundesrepublik im Kongresszentrum Hannover, wo der 70. Deutsche Juristentag stattfindet. Beschlüsse, die auf Juristentagen behandelt werden, nehmen Politiker und Beamter später häufig als Vorlage für Gesetze, weshalb das Treffen auch bei der Publikumspresse auf Interesse stößt. Vor allem dann, wenn die Rechtswissenschaftler über kontroverse Themen sprechen.

Ein Thesenpapier der Berliner Strafrechtsprofessorin Tatjana Hörnle, das den Titel „Kultur, Religion, Strafrecht – Neue Herausforderungen in einer pluralistischen Gesellschaft“ trägt, machte deshalb bereits im Vorfeld Schlagzeilen: Der Grund dafür war vor allem, dass sich die Juristin darin versucht, die 2012 erlaubte Geschlechtsteilbeschneidung bei Jungen mit dem Verbot bei Mädchen und Frauen zu vereinbaren.

Deshalb muss ihr zufolge bei der Rechtsauslegung darauf geachtet werden, dass nicht alle „Veränderungen an weiblichen Genitalien“ als „Verstümmelungen“ im Sinne des StGB-Paragrafen § 226a StGB verstanden werden. Wird nur die Klitorisvorhaut entfernt, dann wäre dieser Tatbestand ihrer Ansicht nach nicht erfüllt. Außerdem empfiehlt sie, „den Tatbestand geschlechtsneutral zu fassen, indem die Worte ‚einer weiblichen Person‘ durch ‚eines Menschen‘ ersetzt werden“.

weiterlesen

2 Comments

  1. Da gibt es nichts zu diskutieren! Die körperliche Unversehrtheit ist (auch) bei Kindern und auch entgegen religiotischer „Traditionen“ unantastbar! Punkt!

    Like

Kommentare sind geschlossen.