Manche Täter können überführt werden, indem Ermittler auswerten, wann ein Handy in welcher Funkzelle war. Doch werden die Standortdaten rechtswidrig gewonnen, folgt daraus ein Beweisverwertungsverbot, entschied nun der BGH.
Charlotte Hoppen | Legal Tribune Online
Beweisverwertungsverbote sind im Strafrecht der Prüfungsklassiker schlechthin. Das gilt schon im ersten Examen, aber erst recht in der Staatsanwaltsklausur und der Revisionsklausur im zweiten Examen.
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in einem am vergangenen Mittwoch veröffentlichten Beschluss nun mustergültig ein Beweisverwertungsverbot hergeleitet: Das Landgericht (LG) Frankfurt am Main hatte seine Verurteilung nämlich auf Daten aus einer Funkzellenabfrage gestützt, die nicht hätte durchgeführt werden dürfen. Das sei eine rechtswidrige Beweisgewinnung, aus der hier auch ein Beweisverwertungsverbot folge. Der BGH hob deshalb das erstinstanzliche Urteil teilweise auf (Beschl. v. 10.01.2024, Az. 2 Str 171/23).