Viele X-Kreuze für Söders Kreuzerlass


Gisa Bodenstein | hpd.de

Das „Kreuz der VIelfalt“. Bild: hpd.de

hpd: Was ist das „Kreuz der Vielfalt“, das im Rahmen der neuen Kunstaktion gezeigt wird?

Lutz Neumann: Unser „Kreuz der Vielfalt“ zeigt verschiedene Piktogramme aus der vielfältigen Geschichte und Kultur Bayerns in der Form eines X-Kreuzes. Es ist inspiriert vom sogenannten Kreuzerlass.

Worum handelt es sich beim Kreuzerlass?

Der CSU-Politiker Markus Söder hatte als eine seiner ersten Amtshandlungen als bayerischer Ministerpräsident im Jahr 2018 verfügt, dass im Eingangsbereich eines jeden Dienstgebäudes als Ausdruck der geschichtlichen und kulturellen Prägung Bayerns gut sichtbar ein Kreuz anzubringen ist. Das ist der „Kreuzerlass“ laut Paragraf 28 AGO, der Allgemeinen Geschäftsordnung für die Behörden des Freistaates Bayern.

Zur Umsetzung des Kreuzerlasses hängte Söder bei einem Pressefototermin ein katholisch geweihtes und evangelisch gesegnetes Kreuz im Eingangsbereich der Staatskanzlei auf. Bei diesem Kreuz mit Reliefs aus christlicher Symbolik handelte es sich um ein Geschenk von Kardinal Friedrich Wetter. Dieser Kardinal war einer der notorischen Vertuscher des jahrzehntelangen sexuellen Missbrauchs an Kindern und Jugendlichen. Beides interessierte Söder offenbar nicht. Er meinte beim Aufhängen sogar – vermutlich auf Anraten seiner Juristen –, dass dieses Kreuz „nicht ein Zeichen einer Religion“ sei.

Gegen den ansonsten meist christlich gelesenen Kreuzerlass regte sich vielfach Kritik und es wurde vor Gericht Klage gegen die bayerische Staatsregierung eingereicht. Daraus resultierte dann ein mehrjähriger Rechtsstreit, in dem sie in allen Instanzen recht bekam. Die Gerichte ließen sich auf die Argumentation von Söder ein, dass das Kreuz keine Identifikation mit dem christlichen Glauben darstelle. Nach dem jüngsten Urteil des Bundesverwaltungsgerichts schrieb hingegen Söder selbst auf X, vormals Twitter, dass er das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts begrüße, denn das Kreuz sei ein Zeichen der christlichen Prägung Bayerns. Kürzlich gab der Bund für Geistesfreiheit München bekannt, dass sich der Streit vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe fortsetzen wird.

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