Schneller raus aus dem Fegefeuer


Peter Kurz | hpd.de

Foto: Jeroným Pelikovský via Pixabay (Pixabay License)

Sündenstrafe ist für gläubige Katholiken die Zeit, die die Seele nach dem Tod im Fegefeuer verbringen muss, bevor sie zu Gott in den Himmel gelangt.

Weil ein Aufenthalt im Fegefeuer nun alles andere als angenehm klingt, erscheint es sinnvoll, die Zeit dort wenigstens abzukürzen. Mit einem Ablass eben. Nein, das kostet heutzutage nichts mehr. Nicht mehr so wie früher, als die Kirche sich dieses Versprechen durch den Verkauf von Ablassbriefen bezahlen ließ. Nach der Devise: „Sobald das Geld im Kasten klingt, die Seele in den Himmel springt!“

Weil der Vatikan im Jahr 2025 ein sogenanntes „Ordentliches Jubiläum“ feiert, verspricht der Papst, dass Gottes Barmherzigkeit in diesem Jahr besonders grenzenlos ist. Mit ein wenig Zutun könnten sich „die Gläubigen anspornen lassen, den frommen Wunsch zu hegen und zu nähren, den Ablass als Gnadengeschenk zu erhalten“.

Aber wie können sie das anstellen? Nach dem Dekret des Großpönitentiars stehen den Gläubigen dafür im nächsten Jahr mehrere Alternativen zur Verfügung. Sie können eine fromme Wallfahrt zu einer der heiligen Stätten des Jubiläums unternehmen und dort andächtig an der heiligen Messe teilnehmen. Diese heiligen Stätten sind der Petersdom in Rom und drei weitere Basiliken in der Stadt. Wahlweise können auch die Basiliken in Jerusalem, Bethlehem und Nazareth aufgesucht werden. Wer nicht so reisefreudig ist, dem sollen die Bischöfe auch andernorts in ihren Kathedralkirchen eine entsprechende Wallfahrt ermöglichen. Es geht sogar noch einfacher, wie es in dem Dekret aus dem Vatikan heißt:

„Ebenso können die Gläubigen einen Jubiläumsablass erlangen, wenn sie einzeln oder als Gruppe andächtig eine beliebige Stätte des Jubiläums besuchen und dort während einer angemessenen Zeitspanne in eucharistischer Anbetung und Meditation verweilen und mit dem Vaterunser schließen, dem Glaubensbekenntnis in jeder rechtmäßigen Form und der Anrufung Marias, der Mutter Gottes, abschließen, damit alle in diesem Heiligen Jahr die Nähe der liebevollsten aller Mütter erfahren können, die ihre Kinder niemals verlässt.“

Nun gibt es Gläubige, die ganz und gar nicht flexibel sind. Müssen sie diese fehlende Mobilität zu irdischen Tagen dann wirklich damit bezahlen, dass ihre Seele länger im Fegefeuer schmort? So herzlos will man im Vatikan nicht sein und macht dieses Angebot:

„Die wirklich reuigen Gläubigen, die aus schwerwiegenden Gründen nicht in der Lage sind, an feierlichen Veranstaltungen, Wallfahrten und frommen Besuchen teilzunehmen (wie Nonnen und Mönche in Klausur, alte Menschen, Kranke, Gefangene sowie diejenigen, die in Krankenhäusern oder anderen Pflegeeinrichtungen einen ständigen Dienst an den Kranken leisten) erhalten den Jubiläumsablass unter den gleichen Bedingungen, wenn sie im Geiste vereint mit den anwesenden Gläubigen, insbesondere zu den Zeiten, in denen die Worte des Papstes oder der Diözesanbischöfe über die Medien verbreitet werden, in ihren eigenen Häusern oder dort, wo die Beeinträchtigungen sie daran hindern (z.B. in der Kapelle des Klosters, des Krankenhauses, des Pflegeheims, des Gefängnisses…) das Vaterunser, das Glaubensbekenntnis in jeder rechtmäßigen Form und andere Gebete, die den Zielen des Heiligen Jahres entsprechen, und ihre Leiden oder die Nöte ihres Lebens vor Gott zu tragen.“

Nun könnten Schlitzohren unter den Gläubigen auf die Idee kommen, den Ablass nicht nur für sich, sondern auch für gute Freunde zu erbitten, ohne dass diese Sünder auch nur einen Finger krumm machen müssten. Auch daran haben die Ablassexperten im Vatikan gedacht.

weiterlesen