Bundesverwaltungsgericht weist Klage gegen Verbot von Gruppe Nordadler ab


Der Kläger gibt zwar an, nicht Mitglied der rechtsextremistischen Vereinigung zu sein. Trotzdem sah er das Verbot der Gruppe als unzulässig an.

Berliner Zeitung

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig. Das Bundesverwaltungsgericht verhandelt über das Vereinsverbot der Neonazi-Gruppe „Nordadler“ durch das Bundesinnenministerium.dpa/Jan Woitas

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat eine Klage gegen das Verbot der rechtsextremen Vereinigung Nordadler als unzulässig abgewiesen. Das teilte eine Gerichtssprecherin am Mittwoch mit. Der damalige Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) hatte das Verbot im Juni 2020 verfügt.

Die Vereinigung verbreite „Hass und Hetze“ im Internet und sehne „die Wiedererrichtung eines nationalsozialistischen Staates herbei“, hieß es zur Begründung. Sie verstoße gegen den Gedanken der Völkerverständigung. (Az: 6 A 9.20)

Bei Durchsuchungen in Nordrhein-Westfalen, Sachsen, Brandenburg und Niedersachsen waren NS-Literatur, Reichskriegsflaggen und Devotionalien wie Stahlhelme gefunden worden. Das Bundesamt für Verfassungsschutz hatte die Nordadler in einer Analyse vom September 2019 als „mutmaßlich rechtsterroristische, bislang überwiegend virtuell kommunizierende Gruppe“ eingestuft.

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