Was an dem „Sylt-Video“ strafbar sein könnte


Legal Tribune Online

Jugendliche grölen ausländerfeindliche Parolen – strafbar? Foto: Screenshot LTO von X

In einem Video, das seit Donnerstag in den sozialen Medien viral geht, grölen im Außenbereich des Lokal „Pony“ auf Sylt junge Männer und Frauen „Ausländer raus“ und „Deutschland den Deutschen“. Dazu läuft der Party-Hit „L’amour Toujours“ von Gigi D’Agostino. Ein Mann scheint mit seinen Fingern auf der Oberlippe einen Hitlerbart anzudeuten. Zahlreiche bekannte Politiker und Journalisten – von der SPD-Politikerin Sawsan Chebli bis hin zum Journalisten Julian Reichelt – haben dieses Verhalten sowie dessen Duldung durch das Lokal „Pony“ scharf kritisiert. Das Lokal hat sich inzwischen distanziert und den Beteiligten ein Hausverbot erteilt. Die Polizei prüft den Vorfall.

LTO: Herr Jahn, sehen Sie in dem Video strafbares Verhalten?

Prof. Dr. Matthias Jahn: Das Video ist zunächst, zumal in der Woche eines wichtigen Verfassungsjubiläums, nicht nur geschmacklos und empörend. Es kann für gut identifizierbare Personen auf dem Videosnippet auch Ermittlungsverfahren nach sich ziehen.

Was könnte strafbar sein?

Einige Oberlandesgerichte sehen als möglich an, dass die aus einer größeren Personengruppe heraus gegrölte Parole „Ausländer raus“ den Tatbestand der Volksverhetzung erfüllt. Dies wird als grundsätzlich dazu geeignet angesehen, zum Hass aufzustacheln und zu Gewalt- oder Willkürmaßnahmen gegen Teile der Bevölkerung aufzufordern. Eine unmittelbare Aktion braucht nicht beabsichtigt zu sein.

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