„§ 218 StGB ist kein guter Kompromiss“


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Aktionstag des „Bündnisses für sexuelle Selbstbestimmung“ in Berlin 2020. ©Sabrina Gröschke (CC BY-NC-ND 2.0)

In dem Brief, der u.a. auch vom AWO Bundesverband, von Amnesty International, dem DGB, dem Paritätischen Gesamtverband und dem pro familia Bundesverband unterzeichnet wurde, heißt es:

„Aktuelle Forschung zu den Erfahrungen ungewollt Schwangerer in Deutschland zeigt: Der Schwangerschaftsabbruch wird stigmatisiert und die Versorgungslage ist vielerorts unzureichend. Jedoch wären mehr Gynäkolog*innen bereit Schwangerschaftsabbrüche vorzunehmen, wenn sich die Rahmenbedingungen verbessern würden. Sie sehen den § 218ff StGB als wesentlichen Teil des Problems. Der Bericht der Kommission zur reproduktiven Selbstbestimmung und Fortpflanzungsmedizin zeigt auf, dass Gesetzesänderungen zur Regelung des Schwangerschaftsabbruchs notwendig und verfassungsrechtlich möglich sind. Die grundsätzliche Rechtswidrigkeit des Schwangerschaftsabbruchs mindestens in der Frühphase der Schwangerschaft ist nicht haltbar.“

Die Verbände betonen, dass der § 218 StGB kein guter Kompromiss ist. Eine Neuregelung des Schwangerschaftsabbruchs im Sinne einer guten Gesundheitsversorgung sei dringend geboten und auch machbar. Lebensschutz könne und müsse mit anderen Mitteln umgesetzt werden. Für die Konzeption und Umsetzung einer zielführenden gesetzlichen Regelung des Schwangerschaftsabbruchs sichern die Verbände und Organisationen der Politik ihre Unterstützung zu.

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