Rechtsextremer Diplomjurist zieht vors VG: Bran­den­burg muss ihn zum Voll­ju­risten aus­bilden


Legal Tribune Online

Die Aufnahme in den juristischen Vorbereitungsdienst kann in der Regel nur versagt werden, wenn der Bewerber wegen einer vorsätzlich begangenen Tat zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr verurteilt wurde. Foto: picture alliance / dpa | Bernd Settnik.

Ein nachweislich rechtsextremer Diplomjurist darf in Brandenburg sein Referendariat beginnen – zumindest vorerst. Er bekam im Eilverfahren vor dem Verwaltungsgericht (VG) Cottbus Recht (Beschl. v. 30.04.2024, Az. VG 1 L 199/24). Das Brandenburgische OLG hatte ihm die Aufnahme in den Vorbereitungsdienst zum 1. Mai 2024 mit der Begründung versagt, seine rechtsextremen Anschauungen und Aktivitäten stünden dem entgegen.

Das sah das VG anders und entsprach dem Eilantrag weitgehend. Der Mann müsse in den juristischen Vorbereitungsdienst aufgenommen werden. Die Ausbildungsbehörde könne ihm aber Auflagen und Weisungen in Bezug auf die Ausübung hoheitlicher Befugnisse erteilen. So sei etwa denkbar, dass er beispielsweise nicht bei Verfahren eingesetzt wird, die mit dem Ausländerrecht zu tun haben, wie ein Gerichtssprecher am Freitag sagte. 

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