Das Land Brandenburg wollte verhindern, dass ein Rechtsextremer sein Referendariat antritt. Das VG Cottbus entschied aber: Das Land muss ihn in den juristischen Vorbereitungsdienst aufnehmen. Er ist bislang nämlich nicht vorbestraft.
Ein nachweislich rechtsextremer Diplomjurist darf in Brandenburg sein Referendariat beginnen – zumindest vorerst. Er bekam im Eilverfahren vor dem Verwaltungsgericht (VG) Cottbus Recht (Beschl. v. 30.04.2024, Az. VG 1 L 199/24). Das Brandenburgische OLG hatte ihm die Aufnahme in den Vorbereitungsdienst zum 1. Mai 2024 mit der Begründung versagt, seine rechtsextremen Anschauungen und Aktivitäten stünden dem entgegen.
Das sah das VG anders und entsprach dem Eilantrag weitgehend. Der Mann müsse in den juristischen Vorbereitungsdienst aufgenommen werden. Die Ausbildungsbehörde könne ihm aber Auflagen und Weisungen in Bezug auf die Ausübung hoheitlicher Befugnisse erteilen. So sei etwa denkbar, dass er beispielsweise nicht bei Verfahren eingesetzt wird, die mit dem Ausländerrecht zu tun haben, wie ein Gerichtssprecher am Freitag sagte.