Petition abgelehnt: Gott bleibt im Grundgesetz


Bild: brightsblog
Bild: brightsblog

Der Deutsche Bundestag hat eine Petition des Sprechers der „Humanistischen Alternative Bodensee“ (HABO), Dennis Riehle, abgelehnt, in der gefordert wurde, Art. 140 GG und die Präambel durch ein fachlich besetztes und unabhängiges Gremium auf seine Zeitgemäßheit hin zu überprüfen. Ein erster Teil der Eingabe war bereits durch den Petitionsausschuss zurückgewiesen worden.

Humanistischer Pressedienst – Jan Weber

In seiner Begründung verweist der Petitionsausschuss nun im Hinblick auf die zweite Fragestellung darauf, dass in einer Debatte über die Präambel des Grundgesetzes zu beachten sei, dass es sich bei der deutschen Verfassung schon um eine „säkulare Fassung“ handele, allerdings mit einem expliziten Gottesbezug. Zwar sieht das Parlament durchaus Diskussionsbedarf über diesen „scheinbaren Gegensatz“, zumal der Verweis auf Gott in früheren Verfassungstexten nicht vorkomme. Allerdings lasse sich die Präambel des Grundgesetzes mit ihrem Gottesbezug auf einen Vorstoß der CDU im parlamentarischen Rat zurückführen. Dieser hatte mit einer großen Mehrheit eine „knapp gehaltene Gottesformel“ beschlossen, um den „Unterschied zu einem absoluten Anspruch des totalitären Staates“ zu unterstreichen.

weiterlesen

2 Comments

  1. Interessant wie so ein „Gott“ mit Politikbeschlüssen übergangen werden kann. Kein Mensch fragt ihn mal, was er eigentlich will. 🙂

    Like

  2. Da soll es doch wirklich irgendwelche obskuren Länder auf dieser Welt geben, in denen das Volk selbst entscheidet, was in der Verfassung steht? 😉

    Uns Deutschen war im alten westdeutschen Grungesetz sogar versprochen gewesen, nach der Wiedervereinigung dürften wir endlich über eine Verfassung entscheiden zu dürfen….“wenn unsere Brüder und Schwestern in der Zone“ auch mitstimmten. 😉

    Was schon im im Grundgesetz versprochen wurde es bei der Wiedervereinigung kurzerhand gebrochen! 😉

    Im neuen Grundgesetz wird diese unangenehme Abstimmung des Volkes über seine Verfassung im Paragraf 146 auf den St. NimmerleinsTag verschoben. 😉

    Solange bleibt auch Gott fest mit dem Grundgesetz verbunden und die Geldquelle für die Subvention Gottes durch Staatsleistungen sprudelt munter weiter . 😉 Hallelujah

    Wer hätte auch gedacht, dass selbst.die Krim eher ’ne neue Verfassung bekommt als wir „thumben Deutschen…“ (Zitat: simplicius simplicissimus)..
    😉

    Like

Kommentare sind geschlossen.