Brandenburger AfD bedient sich weiter rechtsextremer Rhetorik


Ein Brandenburger Verwaltungsgericht urteilt, ein Geflüchteter sei nicht gemäß den Corona-Regeln untergebracht. Doch die AfD hat ein Problem damit.

DER TAGESSPIEGEL

In Gemeinschaftsunterkünften für Geflüchtete, wie hier in Potsdam, lassen sich die Hygienebestimmungen kaum umsetzen. Foto: Ottmar Winter

Erst kürzlich hatte der Verfassungsschutz die Brandenburger AfD als Verdachtsfall für Rechtsextremismus eingestuft – doch die stört sich wenig daran. In einer Presseerklärung zu einem Gerichtsurteil bediente die Fraktion sich am Mittwoch erneut rechtsextremer Rhetorik.

Das Verwaltungsgericht Frankfurt (Oder) hatte am Dienstag die Unterbringung eines Asylbewerbers in einer brandenburgischen Gemeinschaftsunterkunft mit Blick auf das Corona-Abstandsgebot bemängelt. Seine Wohnverhältnisse stünden nicht in Einklang mit der derzeit gültigen brandenburgischen Sars-CoV-2-Umgangsverordnung, so das Gericht. 

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