Zwölf Veranstaltungen an sog. Stillen Tagen im November 2023 in München: Feiern gegen Tanzverbote


bfg München | hpd.de

Symbolbild.

Laut Urteil des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2016 darf trotz Musik- und Tanzverbots an Stillen Tagen gefeiert werden. Die Richter*innen in Karlsruhe hatten am 7. Oktober 2016 entschieden, dass Artikel 5 des Bayerischen Feiertagsgesetzes mit der Weltanschauungsfreiheit und der Versammlungsfreiheit nicht vereinbar ist. Damit folgte es einer Verfassungsbeschwerde des bfg München, der sich nach dem Verbot seiner „Heidenspaß- statt Höllenqual-Party“ an Karfreitag 2007 durch alle Instanzen geklagt hatte.

Seitdem sind an Karfreitag und allen anderen acht „Stillen Tagen“ Ausnahmen möglich, wenn Feste und Feiern „Ausdruck einer klaren weltanschaulichen Abgrenzung gegenüber dem Christentum“ sind. Das trifft auf die Veranstaltungen und Partys des bfg München zu. Die Körperschaft des öffentlichen Rechts tritt ein für die strikte Trennung von Kirche und Staat sowie für Bürgerrechte und Demokratie. Die Organisation versteht sich als Weltanschauungsgemeinschaft und orientiert sich an der Charta der Menschenrechte und den Grundsätzen der Aufklärung.

Auf Grundlage des Urteils des Bundesverfassungsgerichts hat der bfg München „Heidenspaß-Partys“ im Oberangertheater (2017), Blitz Club (2018/19) und in der The Keg Bar sowie der Kulturbühne Hinterhalt (beide 2022) mit Tanz, Live-Musik, Kabarett und vielem mehr veranstaltet. An Gründonnerstag und Karfreitag 2023 waren es dann schon sieben Veranstaltungen, im November 2023 werden es zwölf, vielleicht sogar dreizehn sein.

Für Gründonnerstag und Karfreitag 2024 hat der bfg München schon zwei Partys in der Nachtgalerie beantragt.

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