taz-Recherchen führen zu dienstrechtlicher Ermittlung gegen einen Diensthundeführer der Polizei, der am tödlichen Einsatz in Nienburg beteiligt war.
Nadine Conti | taz
Die Polizeidirektion Göttingen hat einem Beamten aus Nienburg das Führen der Dienstgeschäfte vorläufig untersagt. Der Diensthundeführer war an dem tödlichen Polizeieinsatz vom Karsamstag in Nienburg beteiligt, bei dem der 46-Jährige Gambier Lamin Touray von acht Schüssen getroffen und getötet wurde. Eine Polizistin wurde dabei ebenfalls von Polizeikugeln getroffen und schwer verletzt.
Recherchen der taz hatten enthüllt, dass der Hundeführer unverhohlen rechte und verschwörungsideologische Inhalte in sozialen Netzwerken teilte und kommentierte. Am Donnerstagabend gab die Polizeidirektion Göttingen nun bekannt, deshalb dienstrechtliche Ermittlungen aufgenommen zu haben.
Das „außer Dienst stellen“ ist dabei der übliche erste Schritt. Er dient dazu, die Vorwürfe zu prüfen und Beweismittel zu sichern. Innerhalb von drei Monaten muss dann ein Disziplinarverfahren eröffnet werden oder der Beamte kehrt in den Dienst zurück.