„Gottesvision“: Fünf Jahre Haft im „Prophetenprozess“


Der selbst ernannte „Prophet“ einer niederländischen Religionsgemeinschaft ist wegen Missbrauchs eines Mädchens zu fünf Jahren Haft verurteilt worden. Das hat das Landgericht Kleve am Donnerstag nach einem rund sechsmonatigen Prozess entschieden, der zu großen Teilen unter Ausschluss der Öffentlichkeit stattgefunden hatte.

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Damit sollten Persönlichkeitsrechte der Beteiligten geschützt werden. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der heute 59 Jahre alte Religionsführer nach einer angeblichen Vision von Gott das Mädchen aus seiner Religionsgemeinschaft missbrauchte. Beim ersten Fall sei das Kind 13 Jahre alt gewesen, danach sei es zu 20 Wiederholungen an unterschiedlichen Orten gekommen.

Zweifel an den Zeugenaussagen

Die Verteidigung kündigte Revision an. Sie hatte im Prozess immer wieder Zweifel an den Zeugenaussagen der heute 27-Jährigen geäußert. Für die Vorwürfe gebe es keinen einzigen Beweis, nur die Aussagen der Zeugin und vermeintlichen Geschädigten, die aber unglaubwürdig seien, wie die niederländische Anwältin Inez Weski am Donnerstagvormittag noch einmal betonte. Sexuelle Handlungen mit Minderjährigen seien ein absolutes Tabu in der Glaubensgemeinschaft, das auch für ihre religiösen Führer gelte.

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