Religiöser Zwang an staatlichen Schulen


Schulmäppchen © birgitta hohenester / pixelio.de, bearb. MiG
In Deutschland sind Kirche und Staat getrennt. In Nordrhein-Westfalen steht dieser Grundsatz nur auf dem Papier. Dort können Grundschulkinder von staatlichen Grundschulen ausgeschlossen werden – wenn sie „einer falschen Religion“ angehören.


Von Max Ehlers|MiGAZIN

In Deutschland sind Kirche und Staat getrennt. Entsprechend dürften religiöse Kriterien bei der Aufnahme an öffentlichen Schulen keine Rolle spielen. Und doch: Gerade einmal zwei Jahre ist es her, dass die Aufnahme eines Kindes vom Schulleiter einer Grundschule in Paderborn abgelehnt wurde, weil der Junge muslimisch war. Oder genauer: Weil die Eltern der verpflichtenden Teilnahme an katholischem Religionsunterricht und dem Besuch von Schulgottesdiensten nicht zustimmen wollten. So kam es, dass der 6-jährige Bülent (MiGAZIN berichtete) als einziges Kind aus seinem Kindergarten nicht an der Schule in seiner Straße aufgenommen wurde. Die Eltern zogen bald darauf innerhalb der Stadt um, um ihren beiden Kindern den fußläufigen Besuch einer Grundschule ohne verpflichtenden Religionsunterricht zu ermöglichen.

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