Der Ohrlochprozess zeigt, dass es der Justiz nicht um Religion geht


Ohrlochstechgerät mit sterilem Einwegeinsatz Bild: juwelier-messerschmidt.de

Diesem Berliner Amtsrichter gebührt Dank. Mit seiner Frage, ob auch das Ohrlochstechen bei dreijährigen Kindern strafbar ist, trägt er zur Versachlichung der Debatte bei.

Von Christian Rath taz

Zumindest macht er klar, dass die Aufgeregtheit in Deutschland nichts mit Religionen, Rassismus oder dergleichen zu tun hat. Nein, es geht wirklich nur ums Kindeswohl, ums totale Kindeswohl.

Die von dem Berliner Amtsrichter angestoßene Debatte ist aber auch gefährlich, denn sie verengt die Perspektive zu sehr auf körperliche Eingriffe. Genauso wichtig, nein wichtiger, sind die psychischen Folgen für die Kinderseele durch traumatische Erfahrungen. Auch diese sind schließlich nicht wiedergutzumachen.

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Ist es Körperverletzung, wenn man einer 3-Jährigen ein Ohrloch sticht?