Ist bischöflicher Ungehorsam gegenüber dem Papst ein Schisma?


„Ein Bischof, der das päpstliche Verbot der Segnung gleichgeschlechtlicher Paare ignoriert und ihm zuwiderhandelt, zieht sich die Exkommunikation als Tatstrafe zu“, hatte Kirchenrechtler Gero Weishaupt kürzlich in einem Interview behauptet. Thomas Schüller analysiert, warum Weishaupt unrecht hat.

Thomas Schüller | katholisch.de

In den letzten Tagen haben irritierende Äußerungen aus dem kanonistischen Darknet für Aufsehen gesorgt und die große Keule der flächendeckenden von sich aus eintretenden Exkommunikation vieler Bischöfe geschwungen. Mit einem juristischen Popanz wird versucht, Bischöfe einzuschüchtern. Angesichts einer durch Seelsorger*innen initiierten Segnungsaktion für „liebende Paare“, die sich auch an Gleichgeschlechtliche wendet, wird die Frage aufgeworfen, in welchem Gehorsamsverhältnis die einzelnen Diözesanbischöfe gegenüber dem Papst stehen, die diese Aktion fördern oder zumindest dulden. Um diese Frage zu beantworten, ist an erster Stelle eine rechtliche Einordnung des Responsums der Glaubenskongregation vom 22. Februar 2021 zu dem Dubium: „Hat die Kirche die Vollmacht, Verbindungen von Personen gleichen Geschlechts zu segnen?“ notwendig.

Ein Responsum setzt voraus, dass zum Beispiel ein Bischof, eine Gemeinschaft von Bischöfen oder andere Organe ein Dubium (einen Zweifel) an die Kongregation herantragen. Mit der Beantwortung des Dubiums übt die Kongregation ihre Aufgabe gemäß Art. 50 Pastor Bonus (Gesetz zur Arbeit der Römischen Kurie) aus, die Bischöfe in der Ausübung ihres Dienstes zu unterstützen.

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