Niedersachsen: Vertrag mit muslimischen Verbänden wäre heikel – christliche Kleingeistigkeit


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Der niedersächsische SPD-Ministerpräsident Weil will islamische Feste als religiöse Feiertage anerkennen. Damit würde etwa der Ramadan den Status des Reformationstags erhalten.


Von Matthias Kamann|DIE WELT

Weihnachten und das Reformationsfest unterscheiden sich nicht nur theologisch, sondern auch gesetzlich. Der 25. und 26. Dezember sind arbeitsfrei, während es der 31. Oktober in den meisten Bundesländern nicht ist. Beispiel Niedersachsen: Laut dortigem Feiertagsgesetz sind die Weihnachtstage „staatlich anerkannte Feiertage“, hingegen das Reformationsfest sowie Fronleichnam, Buß- und Bettag, Allerheiligen und Dreikönigstag lediglich „kirchliche Feiertage“.

Dieser Unterschied ist zu beachten, wenn der niedersächsische Ministerpräsident Stephan Weil (SPD) es für möglich erklärt, in dem Bundesland demnächst „auch islamische Feste als religiöse Feiertage anzuerkennen“. Von „religiösen“ Feiertagen spricht er – weil es „kirchliche“ im Islam nicht geben kann –, nicht aber von „staatlich anerkannten“. Somit ist davon auszugehen, dass künftig das Opferfest oder das Ramadanfest nicht etwa in ganz Niedersachsen den Rang des Weihnachtsfestes haben, sondern den des Reformationsfestes.

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