Anlegern, die in der Vergangenheit keine Kirchensteuer auf ihre Kapitalerträge abgeführt haben, drohen keine Verfahren wegen Steuerhinterziehung.
„Es gibt keinen Straftatbestand der Kirchensteuerhinterziehung“, sagte eine Sprecherin des Bundesfinanzministeriums dem in Berlin erscheinenden „Tagesspiegel“ (Montagsausgabe). „Weltliche Folgen hat das nicht“, wird die Sprecherin zitiert.
„..weltliche Folgen hat das nicht.“ Aber danach wird´s heiß, oh je, gute Nacht um fünfe. 🙂
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