BAG: Kirchliche Arbeitnehmer dürfen streiken


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Bundesarbeitsgericht lockert kirchliches Streikverbot
Mitarbeiter in kirchlichen Einrichtungen dürfen künftig unter bestimmten Umständen für bessere Arbeitsbedingungen streiken. Das entschied das Bundesarbeitsgericht am Dienstag in Erfurt.

FRANKENPOST

Ausgeschlossen bleiben Arbeitskämpfe der deutschlandweit rund 1,3 Millionen Mitarbeiter bei den Kirchen und Wohlfahrtsverbänden aber, wenn Arbeitnehmer und Arbeitgeber eine Einigung unter sich finden. Allerdings müssen künftig bei diesem sogenannten Dritten Weg anders als bisher die Gewerkschaften eingebunden werden. Sowohl kirchliche Arbeitgeber wie Gewerkschaften feierten das Urteil als Sieg.

Bislang waren bei Diakonie und Caritas – den kirchlichen Wohlfahrtsverbänden – Arbeitskämpfe verboten. Dumpinglöhne und Leiharbeit im Sozialsektor hatten aber vor allem die Diakonie in Verruf gebracht. Geklagt hatten nun kirchliche Arbeitgeber, die der Gewerkschaft Verdi und dem Marburger Bund den Aufruf zum Streik untersagen lassen wollten.

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