LG Berlin zu Verbalattacken auf Renate Künast: Hass, den Poli­tiker aus­halten müssen?


picture alliance/Martin Schutt/dpa-Zentralbild/dpa

Die Äußerung „Drecks Fotze“ soll sich noch haarscharf an der Grenze des Hinnehmbaren bewegen, so die Berliner Richter. Sie entschieden, dass 22 gerügte Beschimpfungen gegen Renate Künast auf Facebook keine Beleidigungen seien.

Dr. Markus Sehl | Legal Tribune Online

Die Äußerungen reichen von „Stück Scheisse“ über „Drecks Fotze“ bis zu „Sondermüll“. Zu insgesamt 22 Kommentaren auf Facebook, die sich gegen die Grünen-Bundestagsabgeordnete Renate Künast richten, musste das Landgericht (LG) Berlin entscheiden. Der 14-seitige Beschluss vom 9. September 2019, Az. 27 AR 17/19, liegt LTO vor. Das Ergebnis der Richter: „keine Diffamierungen der Person“ und „damit keine Beleidigungen“. Alle Kommentare wiesen einen Sachbezug auf, so die Richter.

Künasts Anwalt sieht das völlig anders. „Die Aussagen sind klare Formalbeleidigung. Es ging den Personen ausschließlich darum, unsere Mandantin zu diskreditieren“, so der Frankfurter Anwalt Dr. Severin Riemenschneider gegenüber LTO. „Es ist für mich unerträglich, dass eine für das Äußerungsrecht so bedeutende Kammer des LG Berlin diesen Straftätern mit ihrem Beschluss Rückendeckung gibt.“

Hintergrund ist ein Zwischenruf von Künast aus dem Jahr 1986 im Berliner Abgeordnetenhaus im Zusammenhang mit der damaligen Pädophilie-Debatte bei den Grünen. Ihr war damals unterstellt worden, sich hinter Forderungen nach Straffreiheit für Sex mit Kindern zu stellen. Dies hatte sie zurückgewiesen.

weiterlesen