Nächste Kirchen-Sauerei: Kündigung, weil nur standesamtlich verheiratet


Quelle: hensche.de

Keine Kindergärtnerin in „wilder Ehe“
Eine Erzieherin eines katholischen Kindergartens in Wetzlar wird nicht weiterbeschäftigt, weil sie nur standesamtlich verheiratet ist. Die Eltern protestieren. Dabei will die 29-Jährige sogar kirchlich heiraten – nur nicht sofort.

HR-online.de

Die Leiterin des katholischen Kindergartens St. Bonifatius in Wetzlar, Monika Jung, bestätigte am Mittwoch einen Bericht von mittelhessen.de, dem Internet-Portal der „Wetzlarer Neuen Zeitung“: Ja, es sei richtig, dass der Ein-Jahres-Vertrag einer 29 Jahre alten katholischen Erzieherin nicht verlängert wird. Das habe der Träger des Kindergartens, die Pfarrgemeinde, so entschieden.

Wie mittelhessen.de berichtet, muss die Erzieherin den Kindergarten im September verlassen. Als Begründung sei den Eltern genannt worden, dass sie lediglich standesamtlich und nicht kirchlich geheiratet habe. Eine Nachfolgerin wird bereits gesucht.

Eltern: „Art der Hochzeit persönliche Entscheidung“

Die Eltern wollen diese Entscheidung nicht akzeptieren. „Alle sind sehr zufrieden mit der Arbeit der Erzieherin“, sagt Stefan Kallenborn, Mitglied des Elternbeirats. „Nicht nur wir Eltern, sondern auch die Leitung des Kindergartens.“ Zudem habe die Erzieherin den Eltern gegenüber gesagt, dass sie durchaus noch kirchlich heiraten wolle. Deswegen sammele man nun Unterschriften, die dem Bistum Limburg samt Protestnote übergeben werden sollen. Die meisten Eltern der rund 50 Kindergarten-Kinder hätten bereits unterschrieben.

„Wir wollen, dass das Bistum die Entscheidung überdenkt und den Arbeitsvertrag verlängert“, so Kallenborn. Schließlich könne ein Arbeitgeber doch niemandem vorschreiben, wann und wo er heirate: „Das ist doch eine sehr persönliche Entscheidung.“

„Wilde Ehe“ widerspricht Dienstrecht der Kirche

Das sieht die katholische Kirche als Arbeitgeber anders: Eine Mitarbeiterin, die zwar standesamtlich, aber nicht kirchlich geheiratet hat, lebt demnach in „wilder Ehe“, auch wenn es die „Grundordnung des kirchlichen Dienstes“ des Bistums Limburg anders formuliert:

„Von den katholischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern wird erwartet, dass sie die Grundsätze der katholischen Glaubens- und Sittenlehre anerkennen und beachten. Insbesondere im pastoralen, katechetischen und erzieherischen Dienst“, heißt es dort. Der „Abschluss einer nach dem Glaubensverständnis und der Rechtsordnung der Kirche ungültigen Ehe“ wird als schwerwiegender Loyalitätsverstoß gewertet.

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13 Comments

  1. @li

    vollkommen richtig, nur die ins Leben gerufene „Neuevangelisierung“, speziell in säkularen Gesellschaften wie Deutschland, bringt mit sich, dass die Kirche vehement darauf bedacht ist, Kinder indoktrinieren zu können und deswegen so gut es geht so wenig wie möglich Konkurrenz zulassen will. Gerade in Kommunen geht es um die Gesamtkinderzahl und dort, wo kein Mehrbedarf ist und kirchliche Träger existieren, wird es auch aus konfessionellen Gründen keine Alternativen geben.

    @Arnd

    diesen Punkt sehe ich auch, denn in den Bundesländern, die Bekenntnisgrundschulen haben, fehlt es überall an Schulleitern und Lehrkräften, weil es immer schwieriger wird, Leute zu finden, die den moralischen Ansprüchen gerecht werden.

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  2. Aber die Lösung ist doch nicht, die Kirche zu zwingen, Personen zu beschäftigen, die ihren Glaubenslehren nicht folgen.
    Stattdessen muss sichergestellt werden, dass überall auch säkuläre Einrichtungen vorhanden sind. Dann gibt’s nämlich auch Arbeitsplätze für Leute, die „nicht religiös genug“ sind, wie die Kindergätnerin.

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  3. @subkutan: Das wäre cool. Die haben eh schon Personalmangel… damit würde sich das Problem Kirche dann von selber erledigen.

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  4. @ subkuttan:

    „Vielleicht fällt ihnen demnächst ein, dass sie überwachen lassen, ob Sonntags immer in die Kirche gegangen wird und wenn nicht, dann handele es sich eben auch um einen Loyalitätsverstoß.“

    *Seufz* Immer wenn du denkst krasser gehts nicht mehr, dann kommt von Rom ein weiterer Canon her: Die Missio Canonica. (can. 805 CIC)
    Die RKK ist auf ihrem Weg zurück ins gute alte Mittelalter von aufgeklärten Menschen leider oft genug mehr als einen Schritt entfernt. Was die Katholiban dabei für einen Schritt in die richtige Richtung halten ist m. E. lediglich die Aushebelung des GG.

    Auf der Website des Kölner Erzbistums wird das für Religionslehrer folgendermaßen erläutert:

    „Es wäre ein Missverständnis, wollte man darunter nur die Vermeidung von bestimmten Verstößen gegen die Sittenlehre der Kirche verstehen, es kommt vielmehr auf ein am Evangelium gemessenes Leben als Christ mit der Kirche an:

    Der/die Religionslehrer/in ist lebendiges Mitglied der Kirche.

    Er/sie nimmt am Leben der Pfarrgemeinde, insbesondere auch am Sonntagsgottesdienst, teil.

    Verheiratete leben in einer kirchenrechtlich gültigen Ehe und haben ihre Kinder katholisch taufen lassen. Sie bemühen sich nach Kräften darum, die Kinder im katholischen Glauben zu erziehen. Ein eheähnliches Zusammenleben ohne kirchliche Trauung ist mit der Lehre der Kirche nicht vereinbar.

    Das alles kann nur als die Aufführung einzelner Beispiele aus dem viel umfassenderen Auftrag verstanden werden, den Christen haben.“

    http://www.erzbistum-koeln.de/schule-hochschule/religionspaedagogik/kb/mc.html

    Unnötig zu sagen, dass dies Gummiparagraphen sind.
    Um die kirchliche Lehrerlaubnis zu kriegen brauchst du dann bei der Antragsstellung noch zwei Gutachten von kath. Persönlichkeiten, d. h. von dem örtlichen Politkommissar äh… ich meine Pfarrer, und irgendwem, dier nicht zu deiner Familie zählt, die obiges bestätigen. Die Missio kann natürlich jederzeit wieder entzogen werden. Brave Old World. 😦

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  5. @Arnd

    ganz so einfach ist es ja nicht. Der Staat, bzw. die Kommune und die Eltern bezahlen und die Kirche bestimmt gegen das Anti-Diskriminierungsgesetz. Zudem gibt es im ländlichen Raum nahezu nur kirchliche Träger für Kindertagesstätten, wodurch Eltern gezwungen sind, diese zu nutzen. Der Fall ist ja extrem brisant, denn die Frau ist Mitglied der katholischen Kirche und auch verheiratet. Auseinandersetzungen gibt es in der Regel immer, wenn es darum geht, dass eine Tätigkeit bei einem kirchlichen Träger eine Kirchenmitgliedschaft voraussetzt. Dies ist hier aber der Fall. Vielleicht fällt ihnen demnächst ein, dass sie überwachen lassen, ob Sonntags immer in die Kirche gegangen wird und wenn nicht, dann handele es sich eben auch um einen Loyalitätsverstoß.

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  6. @Uwe, @Subkutan: Ja da habt ihr völlig recht

    Aber wenn ich meine eigene Sekte aufmache werde ich auch NUR Sektenmitglieder die sich an alle Regeln halten einstellen. Das darf ich doch oder? Ich will dann keinen Schmidt Salomon drin haben der mich dauernd rundmacht. Ist doch meine Sache wen ich beschäftige.

    @Uwe: Bin völlig deiner Meinung, dass es kein spezielles Arbeitsrecht für Kirchen geben darf. Aber wen sie einstellen (oder nach abgelaufenem Vertrag weiterbeschäftigen) ist ihre Sache.

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  7. Wer lesen kann, ist klar im Vorteil!

    Wie mittelhessen.de berichtet, muss die Erzieherin den Kindergarten im September verlassen. Als Begründung sei den Eltern genannt worden, dass sie lediglich standesamtlich und nicht kirchlich geheiratet habe. Eine Nachfolgerin wird bereits gesucht.

    Als BEGRÜNDUNG wurde genannt …, dass heißt sehr wohl, dass sie ohne „wilde Ehe“ den Vertrag verlängert hätten und dass die Stelle nun neu besetzt wird.

    Hier geht es nicht darum, dass es sich um einen anfechtbaren Rechtsbruch im Kündigungsschutz handelt, sondern um die moralischen Forderungen, die sich die Kirche selbstverständlich und ganz legal herausnehmen darf, auch gegen unser Grundgesetz.

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  8. @Stafan @Arnd
    Der eigentliche Skandal ist doch, dass entgegen einem klaren Grundgesetzartikel, wonach aufgrund des Glaubens keine, z.B. berufliche, Benachteiligung erlaubt ist, die Kirchen sich anmaßen, ein eigenes Arbeitsrecht – vorbei an der Intention des Grundgesetzes – zu beanspruchen, das kein Streikrecht kennt, keinen selbstgewählten Betriebsrat, Verpflichtung auf den christlichen Glauben u.a.

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  9. Zustimmung zu Stefan. Einen befristeten Arbeitsvertrag kündigen kann ich zum Beispiel auch einfach deshalb, weil mir die Nase der Person nicht passt oder einfach weil heute Freitag ist. Da gibt’s eigentlich gar nix zu kritisieren.

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  10. Bei aller berechtigten Empörung: Ein nicht-verlängern eines befristeten Arbeitsvertrages ist keine Kündigung.

    Das sollte man also auch entsprechend bewerten. (Die Überschrift ist irreführend)

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  11. Doch die Kirchen nehmen sich dieses Recht! Es ist ihnen im Grundgesetz zugesichert worden – allerdings nur vorübergehend, dort ist von Übergangsbestimmungen die Rede. Aber die Kirche sorgt durch ihre allenthalben sitzenden Vertreter (in Politik, Justiz, Medien) dafür, dass dieser Zustand beibehalten wird. Diese Übergangsbestimmungen wurden bereits 1919(!) formuliert und in das Grundgesetz 1949(!) übernommen. Es ist ein Skandal im Range inzwischen eines Verfassungsbruchs, dass nicht die geringsten Anstrengungen unternommen werden, das Grundgesetz im Sinne des Auftrags des Artikels 140 (137 Weimarer Verfassung) anzupassen. Aber wer sollte das auch tun, wenn selbst Die Linken sich wahltaktisch den Kirchen an den Hals werfen (siehe z.B. wieder die jüngste Äußerung des Herrn Gysi zu Kirche, Gott und all dem Rest!). Ausführlicher habe ich das im folgenden Beitrag ausgeführt:

    wissenrockt.de/2011/05/31/unsere-verfassung-kennt-menschen-mit-unterschiedlichen-grundrechten-19557/

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  12. Was für eine skandalöse Anmassung !!! Die Kirche ist nun mal keine Instanz, die das Recht hat, auf das Privatleben ihrer Mitarbeiter einen wie auch immer gearteten Einfluß auszuüben. Dieser unstatthafte Einfluß muß unter allen Umständen von gesetzeswegen verboten und mit empfindlichen Sanktionen bestraft werden. So z.B. mit der Streichung staatlicher Zuschüsse für katholische Kindergärten und Schulen.

    Wenn unser Staat solche Eingriffe der kath. Kirche ins Privatleben zuläßt, dann ist das aus rechtlichen Gründen in einem säkularen Staat wie Deutschland unhaltbar und darf nicht toleriert werden.

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