Bayern lässt ‚Ehe für alle‘ auf Verfassungsmäßigkeit prüfen


„Bayrischer Rundfunk“: Zwei Juraprofessoren prüfen den Bundestagsbeschluss, danach wird die bayrische Landesregierung entscheiden, ob sie in Karlsruhe gegen die „Ehe für alle“ klagen wird.

kath.net

Die bayrische Landesregierung hat zwei Juristen beauftragt, den Bundestagsbeschluss zur „Ehe für alle“ zu überprüfen. Das berichtete der „Bayrische Rundfunk“. Der Augsburger Juraprofessor Ferdinand Wollenschläger soll prüfen, ob das Gesetz mit dem Grundgesetz vereinbar ist, die Göttinger Professorin Dagmar Coester-Waltjen wird sich mit der internationalen Rechtslage beschäftigen. Danach wird die bayrische Landesregierung entscheiden, ob sie in Karlsruhe gegen die „Ehe für alle“ klagen wird. Der bayrische Staatskanzleichef Marcel Huber (CSU) hatte den Bundestagsbeschluss zu „Ehe für alle“ als „Hauruckaktion“ kritisiert. Nach Darstellung des „Bayrischen Rundfunks“ hatte Grünen-Fraktionsvorsitzender Ludwig Hartmann die Überprüfung des Gesetzes durch Juristen als „Wahlkampf-Volte“ bezeichnet.

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