Menschenrechtsinstitut: Kirchliche Angestellte vor Gericht benachteiligt


Bild: fis-kirchenrecht.de
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Die besonderen Rechte kirchlicher Arbeitgeber sorgen immer wieder für Streit. Vor Gericht gewinnen zu oft die Kirchen, kritisiert das Deutsche Institut für Menschenrechte. Es fordert eine bessere Abwägung der Gerichte zugunsten der Beschäftigten.


evangelisch.de

Das Deutsche Institut für Menschenrechte kritisiert den Umgang deutscher Gerichte mit Streitfällen, die das kirchliche Arbeitsrecht betreffen. Das Verhältnis zwischen dem kirchlichen Selbstbestimmungsrecht und den individuellen Menschenrechten der Beschäftigten und Bewerber sollte neu austariert werden, heißt es in einem Positionspapier, das dem Evangelischen Pressedienst (epd) vorliegt. Das Menschenrechtsinstitut beklagt, dass Gerichte in der Vergangenheit dem Selbstbestimmungsrecht der Kirchen in der Regel den Vorrang gegeben haben. Die Rechte der Religionsgemeinschaft und der Betroffenen seien insgesamt besser abzuwägen.

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