Auftritte türkischer Politiker zu verbieten ist diplomatisch heikel, aber machbar


grundgesetz

  • Es ist durchaus möglich, türkische Wahlkampfauftritte in Deutschland zu verbieten.
  • Die in der Verfassung garantierte Versammlungsfreiheit richtet sich nur an deutsche Staatsbürger.
  • Die politische Betätigung von Ausländern kann untersagt werden, wenn das friedliche Zusammenleben darunter zu leiden droht.

Von Wolfgang Janisch | Süddeutsche.de

Zu wenig Parkplätze, zu großer Besucherandrang, zugestellte Zufahrtswege für Feuerwehr und Rettungsdienste: Es klang schon ein wenig ausgedacht, was sich der Bürgermeister von Gaggenau als Begründung für die diplomatisch heikle Absage zurecht gelegt hatte. Nein, mit Politik habe das nichts zu tun, versicherte die Kommune, sondern allein damit, dass sich mit dem geplanten Auftritt des türkischen Justizministers die Situation eben ganz anders dargestellt habe als bei der ursprünglichen Anmeldung. Das sollte so klingen, als hätte man einen Fastnachtsball in der Festhalle ebenso entschieden abgeblasen.

Wäre eine solche Absage auch ohne Rückgriff auf angebliche Risiken möglich? Ein Versammlungsverbot mit offenem Visier: kein türkischer Wahlkampf auf deutschem Boden? Ralf Poscher, Professor an der Universität Freiburg und ausgewiesener Fachmann für Versammlungsrecht, hält das für juristisch machbar. Und er benötigt dafür nur zwei Vorschriften.

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