Gericht bewertet „lebenslänglich“ als unmenschlich


Lebenslänglich verurteilte Straftäter müssen eine Chance auf eine vorzeitige Freilassung haben. Das hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte entschieden.

evangelisch.de

Jemandem eine notwendige psychiatrische Behandlung zu verwehren und ihn wegen eines weiter bestehenden Sicherheitsrisikos für die Allgemeinheit weiter in Haft zu behalten, stelle eine unmenschliche und erniedrigende Behandlung dar, entschied am Dienstag der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte. (AZ: 10511/10) Im konkreten Fall ging es um einen Niederländer, der auf der Karibikinsel Curaçao wegen Mordes an einem sechsjährigen Mädchen eine lebenslange Haftstrafe absaß. Ein Gutachter hatte den Straftäter als „zurückgeblieben, kindlich und narzisstisch“ eingestuft. Wegen seiner Persönlichkeitsstruktur bedürfe er über einen längeren Zeitraum einer Therapie.

Der Gefangene rügte, dass er in der Haft keine Behandlungsmöglichkeiten wahrnehmen könne. Damit habe er auch keine Chance auf eine vorzeitige Freilassung. Die zuständigen Gerichte entschieden jedoch, dass die lebenslängliche Haftstrafe notwendig sei, um die Allgemeinheit vor dem Mann zu schützen.

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