Österreich: Erstmals Gerichtserfolg für kirchliche Missbrauchsopfer


Ansprüche zweier Missbrauchsopfers gegen das Kloster Mehrerau sind nicht verjährt.

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Bild: kirchen-privilegien.at

Christian C. und Bruno G. (Namen geändert) haben zu Jahresbeginn 2012 am Landesgericht Feldkirch gegen das Kloster Mehrerau in Bregenz Zivilrechtsklagen auf Schmerzengeld und Verdienstentgang in der Höhe von Euro 200.000.- bzw. 135.000.- eingebracht. Beide Kläger wurden als Schüler von Pater Johannes B. schwer sexuell missbraucht. Der Täter war schon 1968 wegen sexueller Gewalt gegen einen Buben strafrechtlich verurteilt worden und wurde trotzdem vom Kloster beschäftigt. Entgegen dem Verjährungseinwand durch das Kloster, stellte das Gericht nun fest, dass beide Fälle (1968, 1982) nicht verjährt sind.

Täter im Ausland versteckt

Konsequent hat das Kloster Mehrerau eine Aufklärung der Missbrauchsfälle zu verhindern versucht. Abt Anselm van der Linde und sein Prior bestätigten vor Gericht, den Aufenthaltsort des Täters im Ausland zu kennen, verweigerten jedoch die Bekanntgabe der Adresse. Demzufolge konnte das Gericht den Täter nicht als Zeuge zu den Missbrauchsfällen sowie zum Wissen seiner Mitbrüder befragen.
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