Bundesgericht: Islamverbände womöglich doch Religionsgemeinschaften


Islamunterricht © Marius Becker (dpa)
Islamverbände in Deutschland sind bislang nicht als Religionsgemeinschaften anerkannt. Damit haben sie auch kein Recht auf eigenen Islamunterricht. Ob dies so bleibt, muss die Justiz in NRW nochmals klären.

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Der Zentralrat der Muslime hat das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts im Streit um eine mögliche Anerkennung des islamischen Dachverbands als Religionsgemeinschaften begrüßt. Die Entscheidung zeige die Mängel des vorinstanzlichen Urteils auf, erklärte der Vorsitzende des Zentralrats, Aiman Mazyek, am Donnerstagabend in Köln. „Allerdings ist es Aufgabe der Politik, zu gestalten und Entscheidungen zu treffen.“

Nach einer Entscheidung der Bundesrichter vom Freitag muss das Oberverwaltungsgericht (OVG) NRW in Münster erneut klären, ob der Islamrat und der Zentralrat der Muslime Anspruch auf den Status als Religionsgemeinschaft haben.

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