Bundesverwaltungsgericht sieht Klärungsbedarf bei Islamverbänden


Erfüllen die Islamverbände in Deutschland die Voraussetzungen für eine Anerkennung als Religionsgemeinschaft? Um diese Frage zu beantworten, bedarf es nach Auffassung des Leipziger Bundesverwaltungsgerichts noch weiterer Klärung.

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Das geht aus einem jetzt veröffentlichten Beschluss hervor. Voraussetzung ist demnach, ob die Verbände über „Kompetenz und Autorität in Fragen der religiösen Lehre“ verfügen und ob sie die Verfassungsordnung des Grundgesetzes respektieren. Ein „verbindliches Lehramt“ dagegen sei nicht erforderlich.

Über 20 Jahre laufender Rechtsstreit

Hintergrund ist ein seit über 20 Jahren laufender Rechtsstreit zum islamischen Religionsunterricht an Schulen in Nordrhein-Westfalen. 1998 hatten der Islamrat für die Bundesrepublik Deutschland und der Zentralrat der Muslime in Deutschland (ZMD) auf Einführung eines solchen Unterrichts geklagt. Dazu müssen sie vom Staat als Religionsgemeinschaft anerkannt sein.

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