Kirchensteuer: Das Finanzamt als Inkassobüro


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Ihre Steuern lässt die Kirche nach wie vor vom Staat verwalten. Die FDP Sachsen will das nun ändern, die Kirche soll künftig selbst ihre Gelder eintreiben. Thomas Traub erklärt den status quo, der für beide Seiten ökonomisch sinnvoll ist, und warum der Vorschlag eher von Papst Franziskus als von den Liberalen kommen müsste.

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Jedes Jahr nehmen die Kirchen etwa neun Milliarden Euro Kirchensteuer ein. Berechnet und eingezogen wird dieses Geld ganz überwiegend von den staatlichen Finanzämtern. Auf ihrem Landesparteitag am vergangenen Wochenende haben die sächsischen Liberalen dieses System in Frage gestellt und vorgeschlagen, den Kirchen künftig den Einzug ihrer Steuer selbst zu überlassen.

Der Vorschlag hat wenig Aussicht, umgesetzt zu werden. Verfassungsrechtlich braucht man ihn nicht, vertragsrechtlich ist er höchst problematisch und rechtspolitisch wird er vom sächsischen Koalitionspartner, der CDU, abgelehnt.

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2 Comments

  1. Der Beitrag über die Kirchensteuer und deren Einziehung durch das jeweils zuständige Finanzamt ist ein sehr diskussionswürdiger Beitrag, der sehr wahrscheinlich die Nation spaltet. Die Kirchensteuer ist, wie in dem Beitrag auch erwähnt, kein Mitgliedsbeitrag, sondern eine Steuer, die auch im Grundgesetz garantiert ist.

    Wenn nun ein Parteimitglied hier eine Änderung wünscht, so wird dies schwer durchzusetzen sein. Das Finanzamt in diesem Fall als Inkassobüro anzusehen ist nicht richtig, da die Kirchensteuer nun mal eine Steuer ist, die jeder, der einer kirchensteuerpflichtigen Religionsgemeinschaft angehört, zu zahlen hat. Ob die Kirche nun auf die Kirchensteuer angewiesen ist oder nicht, sei zunächst einmal dahingestellt. Sicher, die Kirchen nehmen jedes Jahr um die 9 Milliarden Kirchensteuer ein, doch die Kirche unterstützt weltweit aber unzählig viele soziale Projekte, die keine Partei, kein Politiker jemals unterstützt hat.

    Der Vorschlag, die Kirchensteuer den Kirchen zu überlassen ist schlechthin „absurd“, da unweigerlich weitere Probleme auftauchen würden, die kein Politiker bisher überblicken kann. Es muss nicht alles, was sich Jahrhunderten bewährt hat abgeschafft werden. Die Kirchensteuer hat sich in Deutschland seit über 200 Jahren bewährt und kein Politiker sollte daran rütteln. Verfassungsrechtlich ist der Vorschlag unnötig und vertragsrechtlich sehr bedenklich. Kirche und Staat sind zwar getrennt, haben jedoch ein besonderes Verhältnis zueinander.

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