Europa-Gericht: Glaube rechtfertigt keine Homo-Diskriminierung


Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg hat den Diskriminierungsschutz auf dem Kontinent gestärkt. Bild: Wiki Commons / CherryX / CC-BY-SA-3.0

Wegweisende Entscheidung aus Straßburg: Religiöse Menschen dürfen in Europa wegen ihres Glaubens nicht mehr sexuelle Minderheiten diskriminieren.

QUEER.DE

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat am Dienstag entschieden, dass auch gläubige Menschen Schwule und Lesben gleich behandeln müssen, selbst wenn das ihrer Religion widerspricht. Die Richter verkündeten die Urteile nach Klagen von insgesamt vier Christen aus Großbritannien, in zwei der Fälle ging es um Homo-Rechte. Das Straßburger Gericht hat damit das britische Antidiskriminierungsgesetz bestätigt, das auf EU-Vorgaben beruht.

Im ersten Fall ging es um die Londoner Standesbeamtin Lillian Ladele. Sie hatte 2008 vor einem britischen Gericht das Recht erkämpft, gleichgeschlechtliche Paare nicht verpartnern zu müssen (queer.de berichtete). Ladele hatte argumentiert, dass ihre Religionsfreiheit eingeschränkt werden würde, wenn sie Schwule und Lesben gleich behandeln müsse. Diesem Argument folgten die Straßburger Richter nicht. Allerdings stimmten dem Urteil die Richter aus Montenegro und Malta nicht zu und veröffentlichten ein Minderheitenvotum. Sie erklärten, dass die Religionsfreiheit in diesem Fall über dem Minderheitenschutz stehen müsste.

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