Bildungspolitik muss säkular sein


religionenZur Fragestellung, warum die Einführung eines islamischen Religionsunterrichtes abzulehnen ist, obwohl der christliche Religionsunterricht – aufgeteilt nach Konfessionen – noch existiert, scheint es geboten, auf die Geschichte des Religionsunterrichtes in Deutschland einzugehen.

Von Rainer PontinkaDie Freiheitsliebe

Bis zum späten 19. Jahrhundert bestimmten allein die Kirchen die Umsetzung u. a. bildungspolitischer und pädagogischer Vorgaben in der Volkschule. Im Königreich Preußen wurde die Schulaufsicht im Rahmen des Kulturkampfes 1872 teilweise verstaatlicht, doch durch die Ausgestaltung der Volksschule u.a. als Bekenntnisschule behielten die christlichen Kirchen maßgeblichen Einfluss auf die Bildung.

Vor der Verabschiedung der Weimarer Reichsverfassung – mit der die Aufsicht über die öffentliche Schule im ganzen damaligen Reich in die Hand der weltlichen Behörde gelangte – gab es Bestrebungen in einzelnen Ländern, die Schule zu verweltlichen und die Bildung von religiösem Einfluss zu befreien.
So gab es in Preußen den „Erlass über die Aufhebung der geistlichen Ortschulaufsicht“ sowie den „Erlass über die Aufhebung des Religionszwangs in der Schule“. Hierdurch wurden Schüler und Lehrer von der Pflicht befreit, am Religionsunterricht teilzunehmen oder ihn zu erteilen; ebenso wurde die Teilnahme an Gottesdiensten freigestellt und Schulfeiern mit religiösem Charakter wurden untersagt.

Hamburg, Sachsen und Bremen schafften von 1918 bis 1919 den Religionsunterricht komplett ab, und auch Bayern hob die geistliche Schulaufsicht 1919 ab. Diese Neuerungen fanden keinen Eingang in die Reichverfassung – der vehemente Protest der Großkirchen beförderte den Religionsunterricht als „ordentliches Lehrfach“ in Artikel 149 der Weimarer Reichverfassung. 1933 bestätigte das zwischen Adolf Hitler und Papst Pius XI. geschlossene Reichskonkordat den katholischen Religionsunterricht als „ordentliches Lehrfach“ in Artikel 21; heute finden wir den RU in Art. 7 Abs. 3 des Grundgesetzes.

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