Wenn der Kölner Kardinal den Unterschied zwischen Kirchturm und Minarett nicht kennt


Rainer Maria Woelki, Bild: wikimedia.org/CC BY-SA 3.0
Rainer Maria Woelki, Bild: wikimedia.org/CC BY-SA 3.0

Wenn Bischöfe den Islam hofieren, der Kölner Kardinal den Unterschied zwischen Kirchturm und Minarett nicht mehr erkennt und der EKD-Ratsvorsitzende Mitglied eines Moscheenbauvereins ist, ist das dramatisch.

Von Hubert Windisch | kath.net

Im Augenblick wird eine erregte Debatte über den Islam in Deutschland geführt. Auf den ersten Blick mag die Äußerung des ehemaligen Bundesverfassungsrichters Dieter Grimm in der FAZ vom 22. April 2016 (kath.net berichtete), wonach die Frage, ob der Islam zu Deutschland gehöre, grundgesetzlich irrelevant sei, beruhigend wirken. Jedoch nur auf den ersten Blick. Bei genauerem Hinsehen erkennt man in dieser Aussage einen einseitig rechtspositivistischen Ansatz, der rein formal von der grundgesetzlich garantierten Religionsfreiheit schon auf das Recht des Islams, in Deutschland Religion zu sein, schließt. Der Islam gehöre demnach zu Deutschland. Man müsse sich nur jeweils gegen extremistische Verformungen des Islams zur Wehr setzen. Denn nicht nur Islam und Islamismus seien zu trennen, sondern auch der Islam und die private Praxis dieser Religion seien zwei paar Stiefel.
Doch so einfach geht diese Gleichung nicht auf. Abgesehen davon, dass man mit Sorge beobachten muss, wie mit steigendem muslimischen Anteil in der Bevölkerung auch immer mehr grundgesetzliche Achtsamkeit gefordert ist, vergisst man dabei, grundsätzlich danach zu fragen, welche theoretischen bzw. ideologischen Grundlagen den Islam als Religion bestimmen. Jede religiöse Praxis hat ja eine theoretische Grundlage. Jede Religion hat Inhalte.

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